Nachhilfe (m/w/d) D/DaZ für 2 Schüler in L Lindenthal

Job-ID 40886
Leipzig Lindenthal Nachhilfe Honorartätigkeit Nachhilfe Deutsch
Zeitraum ab 09.02.2026
Arbeitszeit Nach Absprache, verfügb. Zeiten der Schüler: MO-DO ab 14 Uhr oder jeweils später
Bezahlung pro Stunde 21,- bis 27,- Euro/90 min. + Fahrtkostenpauschale max. 10,- Euro pro Besuch
Anzahl Arbeitskräfte 1

Stellenbeschreibung

Nachhilfe per Hausbesuch (Einzelunterricht für 2 Schüler):

  • Fächer: Deutsch/DaZ
  • i.d.R.  jeder Schüler 1 x 90 min. pro Woche, längerfristig
  • Unterrichtsort: Leipzig Lindenthal, Edmond-Kaiser-Str.

Schüler A: 17 J., aus Syrien, momentan in Alphabetisierungs-Klasse, soll demnächst in DaZ-Kl. wechseln. Aufgabenstellung: Den Schüler auf seinem aktuellen Niveau zu unterstützen und mit dieser individuellen Lernförderung den Schulunterricht zu flankieren.

Schüler B: 16 J., ebenfalls Migrationshintergrund, war in DaZ-Klasse, geht jetzt in eine Regel-Klasse. Der Schüler ist sprachlich recht gut, Schwerpunkte hier: Schreiben und Rechtschreibung.

Beide Schüler können an 1 Nachmittag hintereinander für jeweils 90 min. unterrichtet werden. Verfügbarkeit der Schüler: MO-DO 14:00h-19:00h

Die konkreten Termine sowie die Unterrichtsschwerpunkte stimmen Sie direkt mit den Eltern oder dem Schüler ab. Weitere Infos zum Schüler gerne vorab tel. auf Anfrage.

Es handelt sich um eine Honorartätigkeit - Bitte beachten Sie das Infoblatt „Hinweise für Studierende zum Thema Selbstständigkeit“ im Downloadbereich unten auf unserer Jobvermittlungswebseite   https://www.studentenwerk-leipzig.de/jobvermittlung

Anforderungen

  • Fachwissen
  • Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit
  • Freude am Vermitteln von Schulstoff
  • Sprachlevel Deutsch für Nicht-Muttersprachler mind. B2+

Bewerben können sich Studierende aus ALLEN Fachrichtungen mit Nachhilfe-Erfahrung (Institut und/oder privat). Gerne auch Studierende der Fachrichtungen Lehramt Grundschule, Sonderpädagogik, DaZ/DaF u.ä.

Hinweis für internationale Studierende (nicht EU): Um eine Honorartätigkeit auszuüben, benötigen Sie eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Diese benötigt zur Erlaubnis den Nachweis eines entsprechenden Honorar-Jobangebots für das Sie sich bewerben.