Lehrkraft Wirtschafts- & Sozialkunde

Job-ID 41192
Leipzig-Plagwitz Lehrtätigkeit Honorartätigkeit Nachhilfe Deutsch
Zeitraum 11.05.2026 - 17.07.2026
Arbeitszeit Einsatzzeiten wöchentlich an einem festen Tag – konkrete Planung nach Absprache
Bezahlung pro Stunde mit Bachelorabschluss 41,- Euro pro Unterrichtseinheit (45‘) mit Masterabschluss 49,- Euro pro Unterrichtseinheit (45‘)
Anzahl Arbeitskräfte 1

Stellenbeschreibung

  • Planung und Umsetzung des Unterrichts im Fach Wirtschaft- und Sozialkunde auf Basis berufsschulrelevanter Inhalte
  • Vermittlung grundlegender Kenntnisse zur sozialen Marktwirtschaft (z. B. Marktmechanismen, Rolle von Unternehmen und Haushalten)
  • Einführung in wirtschaftliche Zusammenhänge wie Angebot und Nachfrage, Preisbildung und wirtschaftliches Handeln
  • Vermittlung von Strukturen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland (Demokratieprinzip, Institutionen, Mitwirkung)
  • Behandlung der sozialen Sicherungssysteme (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) im Überblick
  • Förderung des Verständnisses für gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge im Alltag und Berufsleben

Gruppengröße ungefähr 10 Personen, im Alter von 18 bis 27 Jahren

Einsatzzeiten wöchentlich an einem festen Tag – konkrete Planung nach Absprache

Es handelt sich um eine Honorartätigkeit - Bitte beachten Sie das Infoblatt „Hinweise für Studierende zum Thema Selbstständigkeit“ im Downloadbereich unten auf unserer Jobvermittlungswebseite   https://www.studentenwerk-leipzig.de/jobvermittlung

Anforderungen

  • (vorzugsweise) Studium im Bereich Sozialwissenschaft (Wirtschaft, Politikwissenschaft, Lehramt oder vergleichbar)
  • hohe Selbstständigkeit, zuverlässige Arbeitsweise und Interesse an der Arbeit mit jugendlichen Geflüchteten
  • Erfahrung im Unterrichten und/oder Nachhilfegeben von Vorteil
  • zeitliche Verfügbarkeit für ca. 10 Wochen ab Anfang Mai

Hinweis für internationale Studierende (nicht EU): Um eine Honorartätigkeit auszuüben, benötigen Sie eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Diese braucht zur Erlaubnis den Nachweis eines entsprechenden Honorar-Jobangebots für das Sie sich bewerben.