SHK (m/w/d) für außerschulische Förderung in Mathematik, Deutsch oder Englisch

Job-ID 41818
Institut für Lerntherapie Nachhilfe Honorartätigkeit Nachhilfe Deutsch
Zeitraum ab 24.08.2026
Arbeitszeit in der Zeit von 14 bis 19 Uhr
Bezahlung pro Stunde 18,- Euro
Anzahl Arbeitskräfte 2

Stellenbeschreibung

Wir verstehen uns als Chancengeber für junge Menschen, damit deren Teilhabe an der Gesellschaft gelingen kann. Unser Schwerpunkt liegt auf der systemisch-integrativen Förderung und Therapie von Kindern und Jugendlichen mit Teilleistungsstörungen. Zur Verstärkung unseres 12-köpfigen Teams suchen wir 2 neue Lehrkräfte (Kernarbeitszeit ist von 14 bis 19 Uhr).

• schulstoffbegleitende Förderung in Deutsch, Mathematik oder Englisch (Klassenstufen 1 – 10; je nach persönlichen Möglichkeiten) in der Kleingruppe mit max. vier Schülerinnen und        Schülern mit Teilleistungsstörungen 

  • Wiederholung und Übung von Schulstoff
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf Lernzielkontrollen
  • Wiederholung und Festigung von Grundlagen

Was wir bieten:

  • professionelle Einarbeitung und einen hohen pädagogischen Gestaltungsspielraum
  • kollegiale Zusammenarbeit in einem hilfsbereiten und erfahrenen Team
  • ein wertschätzendes und fehlerfreundliches Betriebsklima

Es handelt sich um eine Honorartätigkeit - Bitte beachten Sie das Infoblatt „Hinweise für Studierende zum Thema Selbstständigkeit“ im Downloadbereich unten auf unserer Jobvermittlungswebseite   https://www.studentenwerk-leipzig.de/jobvermittlung

Anforderungen

  • ein freundliches und kommunikatives Auftreten
  • pädagogisches Studium bzw. Lehramtsstudium
  • Erfahrungen im schulischen Kontext oder im Nachhilfebereich
  • Geduld sowie eine positive, motivierende Haltung den Kindern und Jugendlichen gegenüber
  • Anerkennung auch kleinster Lernfortschritte und Motivierung zum weiteren Lernerfolg
  • Teamfähigkeit und Bereitschaft zum fachlichen Austausch mit Kollegen
  • Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Arbeit

Hinweis für internationale Studierende (nicht EU): Um eine Honorartätigkeit auszuüben, benötigen Sie eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Diese braucht zur Erlaubnis den Nachweis eines entsprechenden Honorar-Jobangebots für das Sie sich bewerben.