Ausbilder (m/w/d) für Erste Hilfe & Reanimationstraining

Job-ID 42664
Leipzig Lehrtätigkeit Honorartätigkeit Nachhilfe Deutsch
Zeitraum ab 04.01.2027
Arbeitszeit jeweils 2 - 8 Stunden, flexible Kurseinsätze nach individueller Absprache
Bezahlung pro Stunde ab 25,- Euro
Anzahl Arbeitskräfte 3

Stellenbeschreibung

Wir suchen engagierte Verstärkung für unser Ausbilderteam für Erste Hilfe & Reanimationstraining 

  • Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen für unterschiedliche Zielgruppen
  • Durchführung von Reanimationstrainings
  • Vermittlung praktischer Fähigkeiten und wichtiger Kenntnisse für den Notfall
  • Selbstständige und abwechslungsreiche Kursgestaltung auf Grundlage unserer Ausbildungskonzepte

Eine entsprechende Ausbilderqualifikation ist wünschenswert aber nicht notwendig.

  • Langfristige Zusammenarbeit in einem engagierten Team
  • Die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und Notfallausbildung zu sammeln

Wichtig für die Planung: Für jeden Kurseinsatz sollte grundsätzlich ein ganzer Tag eingeplant werden

Wir freuen und über  eine kurze Nachricht mit ein paar Informationen zur Person und dem bisherigen Werdegang. 

Wir sammeln die Bewerbungen bis zum 25. Oktober, danach nehmen wir Kontakt auf. 

Es handelt sich um eine Honorartätigkeit - Bitte beachten Sie das Infoblatt „Hinweise für Studierende zum Thema Selbstständigkeit“ im Downloadbereich unten auf unserer Jobvermittlungswebseite   https://www.studentenwerk-leipzig.de/jobvermittlung

Anforderungen

Idealerweise einen medizinischen, pflegerischen oder pädagogischen Hintergrund – Studierende entsprechender Fachrichtungen sind herzlich willkommen.

  • Freude am Umgang mit Menschen und daran, Wissen verständlich zu vermitteln
  • Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Eigenverantwortung
  • Ein sicheres und freundliches Auftreten 
  • Interesse an einer längerfristigen Zusammenarbeit

Hinweis für internationale Studierende (nicht EU): Um eine Honorartätigkeit auszuüben, benötigen Sie eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Diese braucht zur Erlaubnis den Nachweis eines entsprechenden Honorar-Jobangebots für das Sie sich bewerben.